Diskussionen

Tipps und

Fragen

 

Jedermanns Sache

Generell gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifelsfall für den Angeklagten. Aus Standesdünkel (der gewissenhaft arbeitende Jurist irrt sich fast nie!?), falsch verstandener Loyalität zu unserem Rechtsstaat, der vermeintlich Kriminelle eher in sicherem Gewahrsam sehen will, oder aus Karrieregründen (zu viele Freisprüche schaden der persönlichen Statistik des Richters) wird obiger Grundsatz immer öfter verdrängt.

Bei unserem Einsatz für die Verlierer, bzw. Pechvögel unserer Gesellschaft darf ich vorab vor zu viel Optimismus warnen – die Wiederaufnahme eines Strafprozesses unterliegt strengen Regeln, d.h. wir dürfen von einer Erfolgsquote von maximal 10 % ausgehen!

Hier darf nun diskutiert und lamentiert werden, was das Zeug hält!