Intendant des W D R Herrn Tom Buhrow (oder andere Adressaten) Betr.: Sofortige Freilassung von Georg Thiel
Sehr geehrte Damen und Herren, (Sehr geehrter Intendant), hat Deutschland einen “Fall Nawalny”?
Die Inhaftierung von Georg Thiel, am 25.02.2021, JVA Münster, wegen Weigerung, die Zwangsabgabe zur Rundfunkgebühr zu leisten, ist ein offensichtlicher Rechtsbruch und ein direkter Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Diese brachiale Vorgehensweise der Justiz verstößt u.a. gegen den, allen Jurastudenten bekannten, juristisch verbindlichem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel :“So müssen z.B. nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel das im Gesetz gewählte Mittel und der gewollte Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 10, 117) . Unklare Gesetze können in Extremfällen wegen Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze nichtig sein (BVerfGE 10, 45). Allerdings wird wegen Unbestimmheit der Formulierung ein derartiger Verstoß nur ausnahmsweise festgestellt werden. Dabei kommt es u.U. entscheident auf die Folgen an, die im sozialen Leben und im Rechtsverkehr von der Unbestimmtheit abhängen …Als formale Kriterien der Rechtssicherheit und -klarheit werden die Verwaltungsakte durch die materiellen Schranken des Verhältnismäßigkeits- und des Erforderlichkeitsgrundsatzes (beide zusammengefaßt als „Übermaßverbot“, P. Lerche) ergänzt: Mittel und Ziel einer Freiheitsbeschränkung müssen in angemessenem Verhältnis zueinander stehen; unter mehreren geeigneten Mitteln ist das freiheitsschonende zu wählen …Die Auswahl der Gefahrenabwehrmittel steht unter der Maxime des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, d.h., es darf nur die dem einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigende Maßnahme gewählt werden, und der von dieser Maßnahme zu erwartende Schaden darf nicht im offenbaren Mißverhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen …“ (Handlexikon zur Rechtswissenschaft, Axel Görlitz, 1972).Nun mögen solche Rechtsgrundsätze, im Einvernehmen mit dem Grundgesetz entstanden, zwischenzeitlich durch höchstrichterliche Entscheidungen konkretisiert, verändert oder eingeschränkt worden sein. Fakt ist aber, daß selbst ein juristischer Laie kein Verständnis dafür haben kann, daß ein unbescholtener Mitbürger, der das Angebot der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten nicht in Anspruch nehmen will und kann, weil er überhaupt keinen Fernseher oder ein Radio hat, zu einer Zwangsabgabe verurteilt wird, die einer Überprüfung, z.B. durch den Europäischen Gerichtshof, nicht standhalten kann, schon weil es in Deutschland weniger als 10 % Bundesbürger gibt, die keine “Glotze” haben (vgl.: Jahreseinkommen der führenden Sendeanstalts-Chefetagen ) ! In diesem, besonderen Fall von Georg Thiele, kommt erschwerend hinzu, daß er, durch den schon begonnenden Hungerstreik, einer mutwillig angeordneten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wird – von amts wegen !Dies bedeutet konkret, daß die Runfunkanstalten, unterstützt durch die Justiz und Exekutive, einen offensichtlichen Verstoß gegen das Grundgesetz, aber auch gegen andere Grundrechte, begehen :Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 2 die Unversehrtheit von Leib und Leben.In Artikel 4 wird die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses als unverletzlich gewährleistet.International werden diese Grundsätze auch von der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen wie auch von der EU-Grundrechtscharta verteidigt.Tausende, im S t r a f r e c h t vollstreckbare Urteile, werden nicht umgesetzt, weil die Justiz angeblich überlastet ist, oder, banal, weil zu wenige Plätze in den Gefängnissen “zur Verfügung stehen” (Sieglinde Baumert).Ist die deutsche Justiz, ähnlich wie unser Gesundheitsminister, bürokratisch überfordert, um gewissenhafte Basisarbeit zu leisten ? Oder wollen die Verantwortlichen punktuell einen Präzedenzfall schaffen, zur Abschreckung unbescholtener Bürger ? Darf man Diese, zusammen mit Räubern, Schlägern und Betrügern, auf die selbe Stufe stellen ?Nun ist es nachvollziehbar, daß Herr Georg Thiel weder die K r a f t noch die Z e i t hat, über den Weg der übergeortneten, objektiven Justiz, seine Grundrechte einzuklagen. Dies ist aber auch nicht notwendig, weil selbst Laien den vorliegenden Gesetzesbruch, ohne Zweifel, erkennen – wie kann ein unbescholtener Bürger, wegen 17,50 Euro (pro Monat), zum Gefängnisaufenthalt gezwungen werden ? Sind doch die langjährigen Vorteilsnehmer der sog. Cum-Ex-Geschäfte, in M i l l i a r d e n h ö h e , bislang s t r a f r e c h t l i c h nicht belangt worden. Insofern geht es in diesem besonderen Fall Thiel auch um das Ansehen der deutschen Justiz :Wem wäre damit geholfen, wenn Deutschland, mit obigem Präzedenzfall, sich einreihen wollte in die initiatoren der Demokratiezerstörer – Ungarn, Polen, Türkei, Hongkong etc.Niemals darf es wieder dazu kommen, daß das Prinzip der Gewaltenteilung (Legislative/Justiz/Executive) auch in Deutschland aufgelöst wird ! Denn dann hätten wir, so wie in Rußland, eine durch die Regierenden erschaffene Diktatur, die, selbstredent, niemand im 21. Jahrhundert, will, oder braucht, und die unser aller mühsam geschaffenen Wohlstand wie auch eine lebenswerte Zukunft zerstört !Deshalb fordere ich die so f o r t i g e F r e i l a s s u n g von Herrn Georg Thiel, der aktuell in der JVA Münster inhaftiert ist und einen Hungerstreik durchführt.Bitte unterstützen Sie mein Begehren, im Namen des Volkes !Mit freundlichen GrüßenBogdan Jonik / Thomas Müller/ Gerd Maier o.ä.
Neueste Kommentare