Natürlich kann ich nicht alle aus ihrer unverschuldeten Lage befreien. Doch selbst eine persönliche Betreuung, seitens eines objektiven Dritten, hilft, psychologisch gesehen, schon weiter. Weil ich selbst einen Tag lang unschuldig im Gefängnis saß weiß ich, wovon ich rede ! Hier gibt es viel zu tun, meine noch zu gründende Stiftung wird sich, quasi mit dem Ziel, einen Paradigmenwechsel zu erreichen, die Unschuldigen unterstützen, indem zum Beispiel die Entschädigungen, nach anerkannter Falschverurteilung, gerechter veranschlagt werden, vor allem aber die Hindernisse zur Wiederaufnahme eines Verfahrens deutlich senkt. 

Die Zivilprozessordnung muss revidiert werden, weil bislang nur Verfahrensfehler oder Verstoß gegen die ZPO einen Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen. Hier muss, zugunsten des Antragstellers, eine Vereinfachung erfolgen, zum Beispiel indem drei wesentliche Aspekte (zweifelhafte Zeugenaussagen, fehlende Beweise oder objektiv falsch beurteilte Fakten) wieder aufgegriffen werden und neu recherchiert, bzw. neu interpretiert werden – die wilhelminisch geprägte Justiz mag es, leider, wie selbst erfahren, bis heute nicht, wenn ihr Fehler vor Augen geführt werden, die sie eigentlich selbst, gehemmt aufgrund Karrieregedanken oder öffentlichem Druck von sich aus ändern sollte!
Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es der Unterstützung von (auch pensionierten) Juristen, aber auch von Seiten der Öffentlichkeit – Promis, die selbst in eine ähnliche Lage gerieten oder mit ihrem Einfluss der Objektivität dienen können!
Natürlich ist es, entsprechend unserem Demokratieverständnis, nicht akzeptabel, wenn tatsächliche Kriminelle, mangels Beweisen, freigesprochen werden. Zum Einen sind diese Deliquenten in ständiger Observation der Behörden, andererseits tendiert die Quote – unschuldig Verurteilte zu mangels Beweisen freigesprochenen Verurteilten, schon aus ethischen Gründen, eher zu Lasten der Nichtkriminellen, weshalb hier Basisarbeit zu leisten ist!“